Wie weiter in der Rehhag
Naturschutz kontra Bauschutt

update: 1. April 03

Noch immer ist unklar, wie es auf dem Areal der Ziegelei Rehhag im Westen Berns weitergehen soll. Gegen die Pläne des Vereins Region Bern, in der Berner Rehhag-Grube im grossen Stil Bauschutt abzulagern, wehren sich Quartierkommission und Anwohnerschaft. Mit zwei Vorstössen will die SP erreichen, dass die Rehhag ihren grossen Wert als Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung aich in Zukunft halten kann.

Spekulative Absichten?
Am Tag nachdem die Stadtberner Bevölkerung mit über 80 Prozent Ja-Stimmen die Zonenplanung Rehhag angenommen und so die Grundlage für den Fortbestand der Ziegelei gelegt hatte, gab der Betrieb bekannt, dass er die Produktion einstelle. Wegen eines schwer wiegenden Defekts am Brennofen sei dieser Schritt unausweichlich geworden, sagten die Verantwortlichen damals.

Gegenüber der Quartierkommission hatten die Betreiber noch kurz zuvor von einer geplanten neuen Produktionsstrasse gesprochen. Im Nachhinein muss festgestellt werden, dass der Ziegeleibetrieb die Öffentlichkeit an der Nase herumgeführt hat und rein spekulative Absichten im Vordergrund gestanden haben dürften. Die SP hat daher im Stadtrat zwei dringliche Vorstösse eingereicht.

Der vom Volk abgesegnete Zonenplan hatte vorgesehen, einen Teil des Rehhaghölzli dem Lehmabbau zu opfern, den Betrieb zu erweitern und im Gegenzug Schutzzonen, einen Brätliplatz sowie Spazier- und Velowege einzurichten. Nach der Rekultivierung hätten auf dem Areal auch private Sport- und Freizeitanlagen entstehen sollen.

Schutt statt Schutz
Das wichtige Amphibienlaichgebiet in der Rehhag-Grube sei in akuter Gefahr. Das bestehende Biotop droht ohne Pflegemassnahmen innerhalb weniger Monate seinen hohen ökologischen Wert zu verlieren. Wegen dem lehmigen Untergrund läuft das Wasser nämlich nicht ab und der Teich muss ständig ausgepumpt werden. Weitere Gefahr droht den Anliegen des Naturschutzes von Seiten des Vereins Region Bern (VRB). In seiner Regionalen Abbau- und Deponieplanung, für die momentan ein Mitwirkungsverfahren läuft, sieht der VRB in der Rehhag-Grube eine Bauschuttdeponie vor. Platz für 1 Mio m3 Bauschutt, soll es laut Auskunft der Planer geben. Dies entspricht 7-8 x der Aushubmenge des Neufeldzubringers.

Damit das Feuchtgebiet nicht ertrinkt, ersucht die SP den Gemeinderat in einem dringenden Postulat, die erforderlichen Massnahmen für den Schutz des Gebietes bis zur Inkraftsetzung der neuen Überbauungsordnung zu treffen. Ausserdem wirft sie die Frage auf, ob das Gebiet nicht teilweise für die Wohnnutzung geöffnet werden könnte. In einer gleichzeitig eingereichten Motion wollen die Sozialdemokraten den Gemeinderat ausserdem beauftragen, das Grubenareal als kommunales Naturschutzgebiet zu gestalten, das Feuchtgebiet am heutigen Standort zu erhalten und die Errichtung einer Bauschuttdeponie explizit zu verhindern.

Grünfläche sichern
Alexander Tschäppät, Direktor für Planung, Verkehr und Tiefbau, stellt allerdings klar, dass es das Ziel der Gemeinde sei, den vom Stimmvolk im letzten November gewünschten Anteil an Grünfläche zu sichern. «Eine Deponie verglichen mit jener im Teuftal ist darum chancenlos», erklärte er gegenüber dem «Bund». Wenn es sich beim zu deponierenden Material aber um Aushubmaterial, wie beispielsweise vom Neufeldtunnel handeln sollte, sähe er in solchen Plänen keine Gefährdung der Naturschutzanliegen, führte er aus. Im Gegenteil: «Das könnte für die Nutzung des Areals durchaus auch etwas bringen.»

Die Zonenplanung für das Gebiet Rehhag ist im Übrigen trotz Volksabstimmung noch nicht rechtskräftig. Die Stadt muss diese nämlich dem Kanton zur Bewilligung vorlegen. Das will der Gemeinderat aber erst dann tun, wenn alle hängigen Fragen geklärt sind.

 

Zweite öffentliche Auflage der Überbauungsordnung
Planung Rehhag auf der Zielgerade

update: 9. Oktober 02
Nachdem der Stadtrat letzte Korrekturen an der Rehhag-Planung vorgenommen hat, muss die Vorlage nochmals öffentlich aufgelegt werden. Sofern keine Einsprachen eingehen, kann die Volksabstimmung im Dezember stattfinden.



Der Gemeinderat hat den Zonenplan und die Überbauungsordnung Rehhag vom 5. März bis 3. April 2002 öffentlich auflegen lassen. Nach der öffentlichen Auflage sind durch den Stadtrat Änderungen vorgenommen worden. Gestützt auf Art. 60 Abs. 3 BauG werden diese Änderungen vom 15. Oktober bis 13. November 2002 öffentlich aufgelegt. Bei den Änderungen handelt es sich um verschiedene Plankorrekturen, die anlässlich der Behandlung der Planung im Stadtrat vorgenommen wurden. Namentlich wurde die Verkehrsfläche verkleinert und die zu schaffenden Möglichkeiten für die Amphibienquerung präzisiert.

Die Auflagedokumente können während der Auflagefrist zur Bürozeit (Montag bis Donnerstag 8-12/14-17 Uhr, Freitag 8-12/14-16 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Schwarztorstrasse 9 und bei der BauStelle, Bundesgasse 38, eingesehen werden. Schriftlich begründete Einsprachen gegen die Änderungen des Zonenplans oder der Überbauungsordnung Rehhag können beim Rechtsdienst der Direktion für Planung, Verkehr und Tiefbau, Postfach 8332, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats eingereicht werden. Letzter Termin für die Einreichung von Einsprachen ist der 13. November 2002.

Mit der Planung Rehhag sollen einerseits die Weiterexistenz der Ziegelei Rehhag mit 15 Arbeitsplätzen ermöglicht und andererseits die Voraussetzungen für eine Aufwertung des Lehmabbaugebiets im Zuge der Rekultivierung geschaffen werden. Auf der Grundlage des Entwicklungsleitbildes, das die Stadt Bern und die Gemeinde Köniz gemeinsam erarbeitet haben, sollen zwei grundeigentümerverbindliche Nutzungspläne erlassen werden:

Der Zonenplan mit Zonenvorschriften enthält die Grundordnung. Er muss den Stimmberechtigten vorgelegt werden.
Die Überbauungsordnung enthält detaillierte Regelungen zum Lehmabbau, zur Waldrodung und Ersatzaufforstung, zur Rekultivierung samt Terraingestaltung sowie zur Etappierung und zu den Folgenutzungen. Bestandteil der Überbauungsordnung, die in der Kompetenz des Stadtrats liegt, ist ein Infrastrukturvertrag.
Das Areal der Planung Rehhag befindet sich grösstenteils in Privatbesitz. Mit dem Zonenplan und der Überbauungsordnung sollen Nutzungen ermöglicht werden, die in hohem Mass auch der Öffentlichkeit zugute kommen. Es sind dies:

Festlegung von Schutzgebieten
Schaffung einer ökologischen Ausgleichsfläche, die das Rehhaghölzli mit dem Stegenwald vernetzt.
Schaffung eines öffentlichen Aussichtspunkts mit "Brätliplatz".
Realisierung eines Spazierwegs für eine kleine Rundwanderung von etwa zwei Kilometern Länge.
Schaffung eines durchgehenden Fuss- und Velowegs vom Moosweg zum Kleefeld.

Den privaten Interessen dienen:
Ausdehnung des Abbaugebiets in den Wald.
Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten für den Ziegeleibetrieb.
Ermöglichung von Sport- und Freizeitbauten und -anlagen nach der Rekultivierung.

Bei einer Ablehnung des Zonenplans müsste eine neue Planung erarbeitet werden, da ein Bundesgerichtsentscheid von der Stadt Bern verlangt, dass sie die Weiterexistenz der Ziegelei planerisch sicherstellen soll. Auf der anderen Seite liegt ein gültiger Volksbeschluss vor, der eine gänzlich Auszonung des Areals verlangt.

Der Planungsperimeter wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die offene Rehhaggrube, im Osten durch das Rehhaghölzli, im Süden durch die Rehhagstrasse, resp. die Gemeindegrenze und im Westen durch den Moosweg. Die Planung hat zum Ziel, die Weiterexistenz des Betriebs Ziegelei Rehhag mit einer entsprechenden Abbauzone zu ermöglichen und die Rekultivierung der abgebauten Fläche zu regeln. Als Folgenutzung sind Naturschutz- und Freizeitgebiete vorgesehen.

Die Ziegelei Rehhag AG baut seit Jahrzehnten im Westen
von Bern Ton ab und verarbeitet diesen vor Ort zu Backsteinen. Die
für den Abbau freigegebenen Reserven sind bald erschöpft. Aus
diesem Grund plant die Firma die Erweiterung des Abbauareals.

In der Rehaggrube liegt aber auch ein Amphibienvorkommen von nationaler Bedeutung.Der Interessenkonflikt zwischen Tonabbau, Naturschutz und Erholungsansprüchen der Bevölkerung kann mit der vorliegenden Planung weitgehend gelöst werden.

Die Tongrubenerweiterung benötigt eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung. Frühzeitig wurde deshalb der Kontakt zu den zuständigen Stellen und weiteren Beteiligten gesucht und deren Anregungen ins Projekt integriert.

Mit der vorgelegten Lösung wird den Anliegen der Grubenbesitzer grosszügig entsprochen. Die Stadt ist bereit, im Hinblick auf die Erhaltung des Gewerbes, auf einen Teil der Abschöpfung des planerischen Mehrwertes zu verzichten. Erweiterungsmöglichkeiten im Bereich des heutigen Biotops sind zugelassen, wenn das Biotop fachmännisch verschoben wird. Insbesondere ist der Bau einer 50m breiten Produktionshalle im nördlichsten Teil der Fläche B möglich.

Abbauschritte
Nördlich der Rehhagstrasse wird in einem ersten Schritt
eine Waldfläche von 14'300 m2 im Rehhaghölzli gerodet (A4), damit der
Ton abgebaut werden kann. Als Ersatz wird die naturschützerische
Aufwertung des Grubenareals innerhalb des neu ausgewiesenen
kommunalen Naturschutzgebietes angerechnet.

Im kommunalen Naturschutzgebiet von 56'500 m2 werden frühzeitig neue und gleichwertige Stillgewässer angelegt, denn bei der Rekultivierung
wird das bestehende Feuchtbiotop für die Folgenutzung Sport- und Grünflächen zugeschüttet.

Für die Amphibien wird ein 30 m breiter Verbund- und Wanderkorridor erhalten (A4). Auf diesen nicht humusierten Böden sind Sukzessionsflächen, Magerwiesen, Gehölze und feuchte Gräben vorgesehen. Die zeitlich definierte Wiederaufforstung (Vernetzungsfläche) und die Verlegung des bestehenden Biotopes sowie das Geotop (Kieswand) werden in den Vorschriften zur Überbauungsordnung geregelt.

Der Mensch soll von diesem Gebiet nicht ausgesperrt bleiben. Auf pfaden kann er das Gebiet erkunden und bei Aussichts- und Brätelplätzen verweilen. Südlich der Rehaggstrasse ist auf dem Gebiet der Gemeinde Köniz der Abbau und die Rekultivierung in drei Etappen vorgesehen. Für die Quartierbewohner entstehen 1,7 Km. Fusswege sowie der Ausichts- und Erholungsstützpunkt (Brätliplatz) Rehhaghölzli.

Carte blanche für die Sportzone
Für den dunkelblauen Bereich (BS) erhalten die Grubenbesitzer eine Carte blanche. Die Ueberbauungsordnung lässt nebst Betriebsgebäuden auch private Sportbauten und Sportanlagen zu. Denkbar sind beispielsweise Tennishallen, Bowlingbahnen oder eine Indoorcart-Anlage. Im Bereich A1 sind Tennisplätze oder andere versickerungsfähige Anlagen möglich. Aus unerfindlichen Gründen sind aber auch unterirdische Bauten zulässig.

Die Direkton für Bildung, Umwelt und Integration beabsichtigt die Realisierung von vier Fussballfeldern auf der Fläche A4. Bedauerlicherweise haben es die mit der Planung beauftragten Mitarbeiter der Stadtverwaltung versäumt, die Eigenbedürfnisse der Stadt im Rahmen der Planung zu evaluieren und einzubeziehen.

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Link zur Ziegelei Rehhag

Naturfreunde

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