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Wie weiter in der
Rehhag Noch immer ist unklar, wie es auf dem Areal der Ziegelei Rehhag im Westen Berns weitergehen soll. Gegen die Pläne des Vereins Region Bern, in der Berner Rehhag-Grube im grossen Stil Bauschutt abzulagern, wehren sich Quartierkommission und Anwohnerschaft. Mit zwei Vorstössen will die SP erreichen, dass die Rehhag ihren grossen Wert als Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung aich in Zukunft halten kann. Spekulative
Absichten? Gegenüber der Quartierkommission hatten die Betreiber noch kurz zuvor von einer geplanten neuen Produktionsstrasse gesprochen. Im Nachhinein muss festgestellt werden, dass der Ziegeleibetrieb die Öffentlichkeit an der Nase herumgeführt hat und rein spekulative Absichten im Vordergrund gestanden haben dürften. Die SP hat daher im Stadtrat zwei dringliche Vorstösse eingereicht. Der vom Volk abgesegnete Zonenplan hatte vorgesehen, einen Teil des Rehhaghölzli dem Lehmabbau zu opfern, den Betrieb zu erweitern und im Gegenzug Schutzzonen, einen Brätliplatz sowie Spazier- und Velowege einzurichten. Nach der Rekultivierung hätten auf dem Areal auch private Sport- und Freizeitanlagen entstehen sollen. Schutt statt
Schutz Damit das Feuchtgebiet nicht ertrinkt, ersucht die SP den Gemeinderat in einem dringenden Postulat, die erforderlichen Massnahmen für den Schutz des Gebietes bis zur Inkraftsetzung der neuen Überbauungsordnung zu treffen. Ausserdem wirft sie die Frage auf, ob das Gebiet nicht teilweise für die Wohnnutzung geöffnet werden könnte. In einer gleichzeitig eingereichten Motion wollen die Sozialdemokraten den Gemeinderat ausserdem beauftragen, das Grubenareal als kommunales Naturschutzgebiet zu gestalten, das Feuchtgebiet am heutigen Standort zu erhalten und die Errichtung einer Bauschuttdeponie explizit zu verhindern. Grünfläche
sichern Die Zonenplanung für das Gebiet Rehhag ist im Übrigen trotz Volksabstimmung noch nicht rechtskräftig. Die Stadt muss diese nämlich dem Kanton zur Bewilligung vorlegen. Das will der Gemeinderat aber erst dann tun, wenn alle hängigen Fragen geklärt sind.
Zweite öffentliche
Auflage der Überbauungsordnung
Der Gemeinderat hat
den Zonenplan und die Überbauungsordnung Rehhag vom 5. März
bis 3. April 2002 öffentlich auflegen lassen. Nach der öffentlichen
Auflage sind durch den Stadtrat Änderungen vorgenommen worden. Gestützt
auf Art. 60 Abs. 3 BauG werden diese Änderungen vom 15. Oktober bis
13. November 2002 öffentlich aufgelegt. Bei den Änderungen handelt
es sich um verschiedene Plankorrekturen, die anlässlich der Behandlung
der Planung im Stadtrat vorgenommen wurden. Namentlich wurde die Verkehrsfläche
verkleinert und die zu schaffenden Möglichkeiten für die Amphibienquerung
präzisiert. Mit der Planung Rehhag sollen einerseits die Weiterexistenz der Ziegelei Rehhag mit 15 Arbeitsplätzen ermöglicht und andererseits die Voraussetzungen für eine Aufwertung des Lehmabbaugebiets im Zuge der Rekultivierung geschaffen werden. Auf der Grundlage des Entwicklungsleitbildes, das die Stadt Bern und die Gemeinde Köniz gemeinsam erarbeitet haben, sollen zwei grundeigentümerverbindliche Nutzungspläne erlassen werden: Der Zonenplan mit
Zonenvorschriften enthält die Grundordnung. Er muss den Stimmberechtigten
vorgelegt werden. Festlegung von
Schutzgebieten Der Planungsperimeter
wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die offene Rehhaggrube, im Osten
durch das Rehhaghölzli, im Süden durch die Rehhagstrasse, resp.
die Gemeindegrenze und im Westen durch den Moosweg. Die Planung hat zum
Ziel, die Weiterexistenz des Betriebs Ziegelei Rehhag mit einer entsprechenden
Abbauzone zu ermöglichen und die Rekultivierung der abgebauten Fläche
zu regeln. Als Folgenutzung sind Naturschutz- und Freizeitgebiete vorgesehen. Die Ziegelei
Rehhag AG baut seit Jahrzehnten im Westen In der Rehaggrube liegt aber auch ein Amphibienvorkommen von nationaler Bedeutung.Der Interessenkonflikt zwischen Tonabbau, Naturschutz und Erholungsansprüchen der Bevölkerung kann mit der vorliegenden Planung weitgehend gelöst werden. Die Tongrubenerweiterung benötigt eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung. Frühzeitig wurde deshalb der Kontakt zu den zuständigen Stellen und weiteren Beteiligten gesucht und deren Anregungen ins Projekt integriert. Mit der vorgelegten Lösung wird den Anliegen der Grubenbesitzer grosszügig entsprochen. Die Stadt ist bereit, im Hinblick auf die Erhaltung des Gewerbes, auf einen Teil der Abschöpfung des planerischen Mehrwertes zu verzichten. Erweiterungsmöglichkeiten im Bereich des heutigen Biotops sind zugelassen, wenn das Biotop fachmännisch verschoben wird. Insbesondere ist der Bau einer 50m breiten Produktionshalle im nördlichsten Teil der Fläche B möglich. Abbauschritte Im kommunalen Naturschutzgebiet
von 56'500 m2 werden frühzeitig neue und gleichwertige Stillgewässer
angelegt, denn bei der Rekultivierung Für die Amphibien wird ein 30 m breiter Verbund- und Wanderkorridor erhalten (A4). Auf diesen nicht humusierten Böden sind Sukzessionsflächen, Magerwiesen, Gehölze und feuchte Gräben vorgesehen. Die zeitlich definierte Wiederaufforstung (Vernetzungsfläche) und die Verlegung des bestehenden Biotopes sowie das Geotop (Kieswand) werden in den Vorschriften zur Überbauungsordnung geregelt. Der Mensch soll von diesem Gebiet nicht ausgesperrt bleiben. Auf pfaden kann er das Gebiet erkunden und bei Aussichts- und Brätelplätzen verweilen. Südlich der Rehaggstrasse ist auf dem Gebiet der Gemeinde Köniz der Abbau und die Rekultivierung in drei Etappen vorgesehen. Für die Quartierbewohner entstehen 1,7 Km. Fusswege sowie der Ausichts- und Erholungsstützpunkt (Brätliplatz) Rehhaghölzli. Carte blanche für
die Sportzone Die Direkton für Bildung, Umwelt und Integration beabsichtigt die Realisierung von vier Fussballfeldern auf der Fläche A4. Bedauerlicherweise haben es die mit der Planung beauftragten Mitarbeiter der Stadtverwaltung versäumt, die Eigenbedürfnisse der Stadt im Rahmen der Planung zu evaluieren und einzubeziehen. Verwandte Artikel: Was kommt im Rehhag auf uns zu?
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