Neues Feuerwehrreglement
4. Juli 02
Der Gemeinderat will die Feuerwehr- und Ersatzabgabepflicht einführen. Er hat deshalb ein neues Feuerwehrreglement genehmigt und an die Geschäftsprüfungskommission zuhanden Stadtrat weitergeleitet. Der erneute Anlauf zur Einführung der Feuerwehr- und Ersatzabgabepflicht erfolgt einerseits im Hinblick auf die notwendige Realisierung eines Feuerwehrstützpunktes im Westen Berns und andererseits aufgrund von Haushaltsverbesserungsmassnahmen.

Das zur Zeit geltende Feuerwehrreglement sieht das Obligatorium des Feuerwehrdienstes nicht vor. In der Stadt Bern wird der Feuerwehrdienst freiwillig als Ergänzung zur Berufsfeuerwehr geleistet. Das kantonale Recht ermächtigt die Gemeinden, den Feuerwehrdienst als Pflicht zur erklären; entweder ist Dienst zu leisten oder eine Ersatzabgabe zu bezahlen.

Bereits einige Male ist in der Stadt Bern die Einführung der Feuerwehr- und Ersatzabgabepflicht diskutiert worden. Am 8. Mai 1974 hat der Gemeinderat diese abgelehnt, weil man aus Tradition an der bestehenden Ordnung festhalten wollte. Im März 1992 und im Februar 1996 beschloss der Stadtrat, auf erneute Vorstösse nicht einzutreten. Am 13. Juni 1999 hat das Volk die Vorlage für die Einführung der Feuerwehrpflicht mit 26'256 Nein gegen 11'896 Ja abgelehnt.

Trotzdem unterbreitet der Gemeinderat dieses Geschäft erneut dem Stadtrat. Folgende Gründe zwingen ihn dazu:

Die Bautätigkeit im Westen Berns, speziell die Überbauung Brünnen, erfordert die Realisierung eines Feuerwehrstützpunkts Bern-West. Damit will der Gemeinderat eine Investition in die Zukunft tätigen. Eine genügend starke Berufsfeuerwehr ist auch eine der Voraussetzungen für eine weitere und engere Zusammenarbeit in der Region. Diese Investition wird sich langfristig auszahlen.

Forderungen der letzten Jahre, dass auch die Berufsfeuerwehr Bern (BFB) einen substantiellen Beitrag an die Haushaltverbesserungsmassnahmen zu leisten habe, sind immer noch aktuell. Da sich solche Verbesserungen sonst nur noch via Personalabbau realisieren liessen, wären Einbussen bei der Brandsicherheit und bei der Verfügbarkeit für Rettungen und Ereignisbewältigung im Bereich der ABC Bedrohung (Oel- und Chemiewehr) unausweichlich. Der Personalbestand der BFB ist, gemessen mit vergleichbaren Berufsfeuerwehren, der kleinste und kann ohne unverantwortbaren Sicherheitsabbau nicht noch weiter reduziert werden.
Die Bemessung der Ersatzabgabe

Das kantonale Recht legt den Rahmen der jährlichen Ersatzabgabe von maximal 400 Franken sowie die Staffelung nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen fest. Das Berechnungsverfahren ist im neuen Reglement einfach gestaltet: der geschuldete Betrag ergibt sich aus einem Prozentsatz (6%) des einfachen Steuerbetrags.

Feuerwehrpflichtige Ehepaare werden privilegiert, indem die Ersatzabgabe auf dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen berechnet wird und nur einmal zu bezahlen ist. Leistet die Partnerin oder der Partner Feuerwehrdienst, entfällt die Ersatzabgabe.

Beträge unter 100 Franken werden generell nicht erhoben. Damit sind finanziell schwächergestellte Personen von einer zusätzlichen Belastung befreit.

Unter diesen Voraussetzungen werden von den rund 40'000 Feuerwehrpflichtigen rund 20'000 eine Abgabe zwischen 100 und 400 Franken pro Jahr entrichten. Dies ergibt einen jährlichen Ertrag von drei bis vier Millionen Franken. Diese sind nach übergeordnetem Recht ausschliesslich für Feuerwehrzwecke zu verwenden.


Grossbrand in einem Lagerhaus in Bethlehem verursacht beträchtlichen Schaden
24. Juni 02
bfb. Ein Grossbrand in einem Lagerhaus in Bern-Bethlehem hat am Montag Nachmittag beträchtlichen Schaden angerichtet, dessen Höhe zur Zeit noch nicht beziffert werden kann. Die Brandursache ist Gegenstand einer polizeilichen Untersuchung. Verletzt wurde niemand.


Die Einsatzleitzentrale der Berufsfeuerwehr erhielt am Montag Nachmittag, gegen 14.40 Uhr, mehrere Meldungen über einen Brandausbruch mit starker Rauchentwicklung im Lagerhaus an der Bethlehemstrasse 40. Wegen eines gleichzeitigen Grosseinsatzes mit dem Chemiewehrzug und einem Tanklöschfahrzeug auf der Autobahn A1 konnten die Einsatzkräfte vorerst nur dezimiert mit einem Tanklöschfahrzeug, einer Autodrehleiter und 7 Mann ausrücken. Bei Ankunft der Einsatzkräfte standen in der obersten Etage des Lagerhauses auf Paletten abgepackte Textilballen in Vollbrand, was die Einsatzleitung bewog, die dienstfreie Wache der Berufsfeuerwehr, die Nachtwache, die Schnelleinsatzgruppen der freiwilligen Feuerwehrkompanien 3 und 4 sowie die Sanitätspolizei zur Verstärkung aufzubieten.

Der hartnäckige, starken Rauch und enorme Hitze erzeugende Brand konnte nach rund zweistündigem hartem Einsatz von den 35 Feuerwehrleuten mit insgesamt 4 Leitungen unter Kontrolle gebracht werden. Mehrere Atemschutzgeräteträger mussten von der Sanitätspolizei wegen Hitzestau und Erschöpfung gepflegt und mit Sauerstoff versorgt werden, sie blieben jedoch unverletzt. Die Ablöscharbeiten dürften noch mehrere Stunden in Anspruch nehmen.

Arbeiten bis zum Einnachten

Insgesamt standen 35 Feuerwehrleute mit 4 Tanklöschfahrzeugen, 2 Autodrehleitern, 1 Atemschutzfahrzeug sowie 8 Angehörige der Sanitätspolizei mit 2 Rettungswagen und einem Katastrophenanhänger im Einsatz. Die Sicherung des Brandplatzes und die Regelung des Verkehrs erfolgte durch 9 Angehörige der Stadtpolizei.

Die Höhe des Schadens und die Ursache des Brandes sind zur Zeit noch unklar, entsprechende Untersuchungen sind im Gang.

Das Lagerhaus wurde bereits am Weihnachtstag 1992 durch einen Grossbrand verwüstet. Damals entstand Schaden von mehreren Millionen Franken.

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Die Interventionszeiten der Feuerwehr in Bern West müssen verbessert werden. Ein neuer Stützpunkt im Westen ist unabdingbar.

Ein Standort scheint gefunden - es fehlt die Finanzierung.