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Neues Feuerwehrreglement
Bereits einige Male ist in der Stadt Bern die Einführung der Feuerwehr- und Ersatzabgabepflicht diskutiert worden. Am 8. Mai 1974 hat der Gemeinderat diese abgelehnt, weil man aus Tradition an der bestehenden Ordnung festhalten wollte. Im März 1992 und im Februar 1996 beschloss der Stadtrat, auf erneute Vorstösse nicht einzutreten. Am 13. Juni 1999 hat das Volk die Vorlage für die Einführung der Feuerwehrpflicht mit 26'256 Nein gegen 11'896 Ja abgelehnt. Trotzdem unterbreitet der Gemeinderat dieses Geschäft erneut dem Stadtrat. Folgende Gründe zwingen ihn dazu: Die Bautätigkeit
im Westen Berns, speziell die Überbauung Brünnen, erfordert
die Realisierung eines Feuerwehrstützpunkts Bern-West. Damit will
der Gemeinderat eine Investition in die Zukunft tätigen. Eine genügend
starke Berufsfeuerwehr ist auch eine der Voraussetzungen für eine
weitere und engere Zusammenarbeit in der Region. Diese Investition wird
sich langfristig auszahlen. Das kantonale Recht legt den Rahmen der jährlichen Ersatzabgabe von maximal 400 Franken sowie die Staffelung nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen fest. Das Berechnungsverfahren ist im neuen Reglement einfach gestaltet: der geschuldete Betrag ergibt sich aus einem Prozentsatz (6%) des einfachen Steuerbetrags. Feuerwehrpflichtige Ehepaare werden privilegiert, indem die Ersatzabgabe auf dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen berechnet wird und nur einmal zu bezahlen ist. Leistet die Partnerin oder der Partner Feuerwehrdienst, entfällt die Ersatzabgabe. Beträge unter 100 Franken werden generell nicht erhoben. Damit sind finanziell schwächergestellte Personen von einer zusätzlichen Belastung befreit.
Unter diesen Voraussetzungen
werden von den rund 40'000 Feuerwehrpflichtigen rund 20'000 eine Abgabe
zwischen 100 und 400 Franken pro Jahr entrichten. Dies ergibt einen jährlichen
Ertrag von drei bis vier Millionen Franken. Diese sind nach übergeordnetem
Recht ausschliesslich für Feuerwehrzwecke zu verwenden. Grossbrand in einem
Lagerhaus in Bethlehem verursacht beträchtlichen Schaden Der hartnäckige, starken Rauch und enorme Hitze erzeugende Brand konnte nach rund zweistündigem hartem Einsatz von den 35 Feuerwehrleuten mit insgesamt 4 Leitungen unter Kontrolle gebracht werden. Mehrere Atemschutzgeräteträger mussten von der Sanitätspolizei wegen Hitzestau und Erschöpfung gepflegt und mit Sauerstoff versorgt werden, sie blieben jedoch unverletzt. Die Ablöscharbeiten dürften noch mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Arbeiten bis zum Einnachten Insgesamt standen 35 Feuerwehrleute mit 4 Tanklöschfahrzeugen, 2 Autodrehleitern, 1 Atemschutzfahrzeug sowie 8 Angehörige der Sanitätspolizei mit 2 Rettungswagen und einem Katastrophenanhänger im Einsatz. Die Sicherung des Brandplatzes und die Regelung des Verkehrs erfolgte durch 9 Angehörige der Stadtpolizei. Die Höhe des Schadens und die Ursache des Brandes sind zur Zeit noch unklar, entsprechende Untersuchungen sind im Gang. Das Lagerhaus wurde bereits am Weihnachtstag 1992 durch einen Grossbrand verwüstet. Damals entstand Schaden von mehreren Millionen Franken.
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Ein Standort scheint gefunden - es fehlt die Finanzierung.
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