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Lärmbekämpfung
- ernüchternde Bilanz 1987 ist die Lärmschutzverordnung
(LSV) in Kraft getreten. Nach 15 Jahren zieht das Bundesamt für Umwelt,
Wald und Landschaft (BUWAL) Bilanz. Der Bilanzbericht "Lärmbekämpfung
in der Schweiz. Stand und Perspektiven" konzentriert sich auf die
Lärmbekämpfung im Bereich "Aussenlärm verursacht durch
den Betrieb von Anlagen". Darunter fällt der Lärm von Strassen,
Eisenbahnen, zivilen und militärischen Flugplätzen, Gewerbe-
und Industrieanlagen sowie von zivilen Schiessanlagen und militärischen
Schiessplätzen. Der BUWAL-Bericht
zeigt auf, dass in der Lärmbekämpfung einiges erreicht worden
ist. So haben sich die Grundprinzipien der Strategie bewährt, wie
z.B. die Vorsorge im Bereich Raumplanung (keine neuen Bauzonen in lärmbelasteten
Gebieten) und bei der Bewilligung neuer lärmiger Anlagen (strengere
Anforderungen als bei Altanlagen). Das Prinzip der prioritären
Lärmbekämpfung an der Lärmquelle ist breit anerkannt:
So wird etwa bei der Lärmsanierung von Eisenbahnen beim Rollmaterial
angesetzt. Auch das Prinzip der Sanierung bestehender alter lärmiger
Anlagen ist akzeptiert. Die wichtigsten Instrumente zur Lärmbekämpfung
stehen damit zur Verfügung. Auch ist die Lärmbekämpfung
bei Bund und Kantonen gut verankert. Hauptgründe für die Verzögerungen sind die Beteiligung verschiedener Partner (Kantone, Gemeinden, Bund, usw.), die hohen Kosten und die schwierige Finanzlage vieler Kantone. Die Gesamtkosten für die Lärmsanierung der Strassen werden schätzungsweise 3,5 Milliarden Franken betragen. Bisher sind davon etwa 1,2 Milliarden aufgewendet worden. Die Kantone bauen
lieber Strassen Und bei uns.... Der Strassenausbau Köniz-Niederwangen muss daher unbedingt an eine Lärmsanierung der Freiburgstrasse und weitere flankierende Masssnahmen zum Schutze der Wohnquartiere von Bümpliz-Bethlehem gekoppelt werden. Informationen zum Strassenausbau Köniz - Niederwangen
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Ziel der Lärmbekämpfung in der Schweiz ist der "Schutz vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen, damit nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung verbleibende Immissionen die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören". So formulieren es das Umweltschutzgesetz von 1983 und die Lärmschutzverordnung von 1986 Der Lärm aus dem Verkehrsbereich (Strasse, Eisenbahn, Flugzeuge) verursacht etwa ¾ aller Lärm-Störungen und -Belästigungen. Davon stammen rund 80% allein vom Strassenlärm her. In den letzten 15 Jahren ist es nicht gelungen, alle sanierungspflichtigen Strassen, d.h. Strassen, die Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte verursachen, lärmmässig in Ordnung zu bringen. Das Ziel ist klar verfehlt worden.
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