Lärmbekämpfung - ernüchternde Bilanz
Die Kantone bauen lieber neue Strassen
1. Februar 02

1987 ist die Lärmschutzverordnung (LSV) in Kraft getreten. Nach 15 Jahren zieht das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) Bilanz. Der Bilanzbericht "Lärmbekämpfung in der Schweiz. Stand und Perspektiven" konzentriert sich auf die Lärmbekämpfung im Bereich "Aussenlärm verursacht durch den Betrieb von Anlagen". Darunter fällt der Lärm von Strassen, Eisenbahnen, zivilen und militärischen Flugplätzen, Gewerbe- und Industrieanlagen sowie von zivilen Schiessanlagen und militärischen Schiessplätzen.


Der BUWAL-Bericht zeigt auf, dass in der Lärmbekämpfung einiges erreicht worden ist. So haben sich die Grundprinzipien der Strategie bewährt, wie z.B. die Vorsorge im Bereich Raumplanung (keine neuen Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten) und bei der Bewilligung neuer lärmiger Anlagen (strengere Anforderungen als bei Altanlagen). Das Prinzip der “prioritären Lärmbekämpfung an der Lärmquelle” ist breit anerkannt: So wird etwa bei der Lärmsanierung von Eisenbahnen beim Rollmaterial angesetzt. Auch das Prinzip der Sanierung bestehender alter lärmiger Anlagen ist akzeptiert. Die wichtigsten Instrumente zur Lärmbekämpfung stehen damit zur Verfügung. Auch ist die Lärmbekämpfung bei Bund und Kantonen gut verankert.

Der Bericht ortet aber auch beträchtlichen Handlungsbedarf und zwar in verschiedenen Bereichen. So wurden beispielsweise die Schwierigkeiten des Vollzugs in der Lärmbekämpfung unterschätzt, insbesondere bei Sanierungen. Hier drängen sich vor allem im Bereich Strassen zusätzliche Massnahmen zur Beschleunigung auf.


Rund 550'000 Personen sind von Strassenlärm stark betroffen

Gut 30 Prozent übermässig lärmiger Strassen sind bereits saniert, bei zwei Dritteln ist dies jedoch noch nicht der Fall das entspricht rund 1600 Kilometern. Nach Angaben der Kantone sind 550'000 Personen von Strassenlärm stark betroffen. Die Zahl der von Strassenlärm belästigten Personen dürfte wesentlich höher liegen. Die Frist für die Sanierung sämtlicher Strassen vom 31. März 2002 muss um fünf bis zehn Jahre verlängert werden; eine entsprechende Vorlage geht demnächst in die Vernehmlassung.

Hauptgründe für die Verzögerungen sind die Beteiligung verschiedener Partner (Kantone, Gemeinden, Bund, usw.), die hohen Kosten und die schwierige Finanzlage vieler Kantone. Die Gesamtkosten für die Lärmsanierung der Strassen werden schätzungsweise 3,5 Milliarden Franken betragen. Bisher sind davon etwa 1,2 Milliarden aufgewendet worden.

Die Kantone bauen lieber Strassen
Das grösste Defizit bei der noch kaum fortgeschrittenen Bekämpfung des Strassenlärms besteht im Zuständigkeitsbereich der Kantone. Es ist sogar so, dass sich in den Städten, Dörfern und Agglomerationen die Problemlage weiter verschäft hat. Klar ist, dass die vorgesehene Verlängerung der Sanierungsfrist diesen Konflikt nicht löst, sie
dient allenfalls einer gewissen rechtlichen Entlastung des Staates als Strasseneigentümer.

Für einen Turnaround bei der Bekämpfung des Strassenlärms müssten massiv mehr finanzielle Mittel bereit gestellt werden, gerade bei den Kantonen. Geld allein die negativen Nebenwirkungen unseres stetig zunehmenden Mobilitätskonsums nicht kompensieren können. Hier wird nur ein integraler Ansatz der Lärmbekämpfung weiter helfen, der von der Emissionsminderung am Fahrzeug bis zur Raumplanung, vom Strassenbau bis zur Kostenwahrheit reicht. Die Politik ist gefordert.

Und bei uns....
Für das städtische Strassennetz bestehen klare Vorstellungen, wie die Lärmsanierung durchgeführt werden kann. Bottigenstrasse und Murtenstrasse können aus Ausgleichszahlungen des Projektes WestSide (Brünnen) saniert werden. Im Bereich der Quartierstrassen soll die Einhaltung der Grenzwerte für Lärm durch Verkehrsreduktion und -verlagerung erreicht werden. Bei der Freiburgstrasse ist der Kanton als Strasseneigentümer, trotz klarer Aufforderung durch Quartierkommission und Südquartierleist, bisher untätig geblieben. Der Kanton liebäugelt im Gegenteil mit einem Ausbau der Verbindung Köniz - Niederwangen zur Entlastung der Schwarzenburgstrasse in Köniz. Dies hätte zweifellos gerade auf der Freiburgstrasse Mehrverkehr zur Folge.

Der Strassenausbau Köniz-Niederwangen muss daher unbedingt an eine Lärmsanierung der Freiburgstrasse und weitere flankierende Masssnahmen zum Schutze der Wohnquartiere von Bümpliz-Bethlehem gekoppelt werden.

Informationen zum Strassenausbau Köniz - Niederwangen

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Ziel der Lärmbekämpfung in der Schweiz ist der "Schutz vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen, damit nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung verbleibende Immissionen die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören". So formulieren es das Umweltschutzgesetz von 1983 und die Lärmschutzverordnung von 1986

Der Lärm aus dem Verkehrsbereich (Strasse, Eisenbahn, Flugzeuge) verursacht etwa ¾ aller Lärm-Störungen und -Belästigungen. Davon stammen rund 80% allein vom Strassenlärm her. In den letzten 15 Jahren ist es nicht gelungen, alle sanierungspflichtigen Strassen, d.h. Strassen, die Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte verursachen, lärmmässig in Ordnung zu bringen. Das Ziel ist klar verfehlt worden.

Link zum BUWAL